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Gehalt im Referendariat

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Du stehst kurz vor deinem ersten Einsatz in der Schule - dem Referendariat - und fragst dich, wie viel Gehalt du während der Zeit als Lehrer auf Probe verdienst? Und ob du von deiner Besoldung leben kannst?

In diesem Artikel wollen wir dir zu diesen Punkten Infos und Tipps geben:

Und wenn du schon deine erste Besoldungsmitteilung bekommen hast und nur "Bahnhof" verstehst, dann schau in unseren Artikel zum Gehaltszettel rein - da erklären wir dir, wie du ihn lesen kannst.

Bezahlung im Vorbereitungsdienst

Die meisten Bundesländer beschäftigen ihre Lehrer und Lehrerinnen im Vorbereitungsdienst als „Beamte auf Widerruf“.
Zwei wesentliche Faktoren sind dabei für die Höhe deiner Besoldung (also deines Gehalts) verantwortlich: in welchem Bundesland du dein Referendariat absolvierst und in welcher Schulart.

Deine Besoldung ist dann aufgeteilt in zwei Bestandteile:

  • Anwärtergrundbetrag
    Die Anwärtergrundbeträge sind von dem Bundesland abhängig, indem du das Referendariat beginnst, sowie von der Besoldungsgruppe, dem das angestrebte Lehramt zugeordnet ist.
  • Zulagen
    Nach dem Beamtenrecht werden diese Zulagen für Kinder und in manchen Bundesländern auch Ehepartner:innen gezahlt.
    Die familienbedingten Zulagen sind von Land zu Land verschieden und beeinflussen, was du als Lehrkraft verdienst.

Mehr Infos dazu, was genau du auf deinem Gehaltszettel im Ref findest, haben wir dir in einem eigenen Artikel "Lesen deines Gehaltszettels" zusammengefasst.

Je nach Bundesland und nach Schulform (Grundschule, Realschule, Mittelschule, Gymnasium o.a.) verdienen Referendar:innen etwa zwischen 1.450 und 1.550 Euro brutto im Monat - ohne mögliche Zuschläge für Kinder und Verheiratete.

In Bayern fällst du als Referendar:in in Grund- und Mittelschule beispielsweise in die Besoldungsstufe A12 und erhältst 1.524,49 Euro brutto.
In Real- und Förderschule steigst du mit A13 ein und verdienst 1.556,70 Euro brutto.
Gymnasien und berufsbildende Schulen stufen dich auf A13Z ein und vergüten dich im Referendariat mit 1.592,06 Euro brutto (Stand Oktober 2021).

Hier lohnt es sich wirklich, die Besoldungstabelle für Referendar:innen genau zu studieren und auf Aktualität zu prüfen, wenn du dich zwischen Bundesländern entscheidest.

Tipp um Geld zu sparen:

  • Für mögliche finanzielle Rückerstattungen im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs kann es hilfreich sein, von Anfang an sämtliche Belege für Unterrichtsmaterialien zu sammeln.
  • Auch für deinen Lehrberuf relevante Versicherungen kannst du von der Steuer absetzen, beispielsweise deine Diensthaftpflicht oder Dienstunfähigkeitsversicherung.

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Renten- und Arbeitslosenversicherung im Referendariat

Wie bei allen Beamten, unterliegst du derselben sozialversicherungsrechtlichen Behandlung: Das bedeutet, dass du keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung abführen musst.

Im Gegenzug muss dir bewusst sein, dass du als verbeamtete Lehrkraft auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.

Dasselbe gilt für die Ansprüche in der Rentenversicherung: Du zahlst im Vorbereitungsdienst nichts in die Rentenversicherung ein. Wenn du nach dem Referendariat Beamte:in auf Lebenszeit wirst, zählt der Vorbereitungsdienst bereits in der spätere Versorgung mit.
Falls du nach dem Referendariat aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, zahlt dein Dienstherr die Rentenversicherungsbeiträge nachträglich alleine ein.

Krankenversicherung im Ref

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung bist du als Lehrer:in mit deinem Beruf nicht mehr pflichtversichert.

Dafür hast du als Beamt:in Anspruch auf die sogenannte „Beihilfe im Krankheitsfall“. Warst du zuvor gesetzlich krankenversichert, hast du die Möglichkeit auch während des Vorbereitungsdienst in deiner Krankenkasse freiwillig zu verbleiben.

Durch den attraktiven Anreiz, dass du Beihilfe beziehen kannst, lohnt es sich als Lehrkraft jedoch, sich zu einer privaten Krankenversicherung beraten zu lassen.

Antworten zur privaten Krankenversicherung haben wir hier im FAQ für dich zusammengefasst.

Für eine persönliche Beratung zur privaten Krankenversicherung vereinbare gerne eine Termin mit unseren Versicherungsexpert:innen.

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Und wie gehts es nach dem Referendariat weiter?

Vielleicht hast du Glück und wirst im Anschluss an dein Referendariat direkt verbeamtet. Als verbeamtete Lehrer:in kannst du als Einstiegsgehalt in A12 mit einem Verdienst zwischen 3.619,23 bis 4.107,37 Euro, beziehungsweise in A13 mit 4.222,31 bis 4.774,01 Euro Brutto im Monat rechnen.

Da Lehrer:innen in jedem Bundesland anders bezahltwerden, solltest du dir vorher überlegen, in welchem Bundesland du unterrichten möchtest.
Neben dem Bundesland hängt dein Gehalt und deine Besoldung aber auch von Schulform, Verbeamtung, Berufserfahrung und Familienstand ab. Mit einem Lehramtsstudium fürs Gymnasium hättest du den höchsten Verdienst.

Für angestellte Lehrer:innen schaut das Gehalt nochmal anders aus. In der Regel ist das Bruttogehalt von Beamt:innen ähnlich hoch wie das der Angestellten. Weil die Beamten aber keine Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung bezahlen, sind die Abzüge verbeamteter Lehrer und Lehrerinnen geringer als bei Angestellten.

Was heißt das beispielweise für eine verbeamtete Lehrer:in in Baden-Württemberg? Als Grundschullehrer:in steigst du mit einem Grundgehalt (Besoldungsgruppe A12, Stufe 2) von 4.090,48€  Euro brutto ein, dein Gehalt steigt während deiner Zeit im Beruf kontinuierlich an. Nach 26 Jahren als Grundschullehrer:in liegt dein Gehalt bei 5.240,01 Euro brutto (auch hier können natürlich Familienstand und Kinder einen Unterschied ausmachen).

Am Besten du wirfst einen Blick in die aktuelle Besoldungstabelle, um dein Gehalt herauszufinden und welche Zuschläge du möglicherweise erhältst. Dafür wählst du dein Bundesland aus und deine Besoldungsgruppe.

**** Angaben trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr! ******

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