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Wer in Deutschland lebt und arbeitet, braucht eine Krankenversicherung. Im Studium versichern sich die meisten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das Referendariat startest du in den meisten Bundesländern als Beamter auf Widerruf - und damit ändert sich dann einiges. Du hast mit dem Start deines Vorbereitungsdienstes nicht nur die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, sondern erhältst mit dem Beginn deines Beamtenverhältnisses vom Staat die Beihilfe.
Dein Dienstherr übernimmt dabei vereinfacht gesagt die Hälfte deiner Kosten im Krankheits-, Geburts- oder Pflegefall - das ist die Beihilfe. D.h. die Ärzt:in stellt direkt eine Rechnung aus, du reichst die Rechnung beim zuständigen Amt / der Beihilfestelle ein und die Beihilfe erstattet dir dann einen Teil der Kosten. Die entstehende Lücke in deinem Versicherungsschutz - also alles was über die Beihilfe hinausgeht, oder nicht beihilfefähig ist - musst du „beihilfekonform“ selbst absichern. In welchem Umfang und in welcher Qualität - das entscheidest du.
Die meisten Beamten schließen die Lücke zwischen der Beihilfe und den tatsächlichen Behandlungskosten für Krankheit und Pflege mit einer privaten Krankenversicherung (der PKV). Im Versicherungsdeutsch spricht man von einer „Quotenversicherung“, „beihilfekonformen“ Versicherung oder auch „privaten Restkostenversicherung“. Du kannst aber auch eine gesetzliche Krankenversicherung (die GKV) abschließen.
Beide Versicherungen haben in bestimmten Situationen Vor- aber auch Nachteile, die wir dir im Folgenden kurz vorstellen wollen. Wenn du genauere Informationen oder eine Beratung speziell für deine Gesundheitssituation brauchst, dann melde dich doch bei uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zur Krankenversicherung.
Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, dass die Beihilfe nicht für alle Bundesländer einheitlich geregelt ist. Je nachdem, wo du also dein Referendariat oder die Verbeamtung anstrebst, solltest du dich nochmal genau informieren. Denn sowohl die Höhe der Beihilfe, als auch die beihilfefähigen Aufwendungen (z.B. bis zu welchem Gebührensatz Arzthonorare übernommen werden), ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Beispielsweise weichen die Regelungen zur Beihilfehöhe für Baden-Württemberg, Bremen und Hessen von denen der anderen Bundesländer ab.
Die Beihilfe erstattet für aktive Beamte in der Regel 50% der anfallenden Kosten:
Wenn du verheiratet bist, oder Kinder hast, erhöht sich der Beihilfesatz je nach Bundesland auf bis zu 70% für dich, bzw. 80% für deine Kinder.
In den Beihilfeverordnungen des Bundes und der einzelnen Länder ist der Leistungsumfang der Beihilfe genau festgelegt. Dort ist auch definiert, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel, Auslagen, etc. „beihilfefähig“ sind und was genau berücksichtigungsfähige Angehörige sind. Eine kurze Übersicht haben wir dir weiter unten zusammengestellt.
Die Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung ist die ökonomischste Wahl für dich als Beamter/Beamtin auf Widerruf / Lebenszeit. Denn als verbeamtete Lehrer:in profitierst du wie sonst keine andere Berufsgruppe von den günstigen Tarifen der privaten Krankenversicherung die speziell auf die Beihilfe ausgerichtet sind.
Vorteile: ein garantiertes langfristig hohes Absicherungsniveau
Risiken:
Im Zuge der regulären PKV-Öffnungsaktion sichern Beamten
sich einen Zugang zur PKV zu attraktiven Konditionen. Informationen zur
Öffnungsaktion findest du in der Broschüre des PKV-Verbandes.
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Auch als Beamt:in / Beamtenanwärter:in kannst du freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben / unter bestimmten Voraussetzungen in diese Wechseln. Die Beihilfe wird aber nur gezahlt, wenn du dich als Beamt:in privat versicherst. Wenn du dich also gesetzlich krankenversicherst, erhältst du nur eingeschränkte Erstattungen. Beziehungsweise werden Beihilfen nur gewährt, wenn du die die Sachleistungen der GKV nicht beanspruchst, sondern die Kostenerstattung nach §13 des Sozialgesetzbuches wählst. Das heißt du trägst in der Regel die Kosten der GKV ganz alleine. Einige Bundesländer zahlen aber einen „pauschalen Zuschuss“ und erstatten dir somit pauschal einen Teil deiner GKV-Beiträge (das. sog. „Hamburger Modell“).
Vorteile:
Risiken:
Einige Bundesländer bieten Ihren Mitarbeiter:innen im Beamtenverhältnis die Wahl an, ob sie die Beihilfe (in Zusammenspiel mit einer privaten Krankenversicherung), oder einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung möchten.
Dein Dienstherr zahlt in diesem Fall pauschal die Hälfte der Beitragskosten zur GKV (so wie er dir andererseits die Beihilfe zur PKV zahlen würde). Stand März 2021 ist das Hamburger Modell in 5 Bundesländern eingeführt: Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Thüringen. In Sachsen ist die Einführung laut Koalitionsvertrag geplant, aber noch nicht umgesetzt.
Die Wahl zwischen den beiden Modellen gilt nur in den genannten Bundesländern und ist nicht umkehrbar. Wenn du also im Laufe deines Lehrerlebens Dienstherr und Bundesland wechselst, könnte diese Form der pauschalen Beihilfe Probleme bereiten. Denn wenn du in ein Bundesland ohne Hamburger Modell wechselst, musst du dich entscheiden: bleibst du gesetzlich versichert, bekommst du keinen Zuschuss mehr zur GKV. Wechselst du in die private Krankenversicherung, musst du mit wesentlich höheren Beiträgen rechnen. Denn du bist älter geworden - was in der PKV einen höheren Beitrag bedeutet - und je nach Vorerkrankungen können die Risikoaufschläge höher ausfallen. Je älter du also bist, desto teurer wird der Wechsel aus der pauschalisierten Beihilfe in die PKV mit Beihilfe.
Zudem sind die Tarife für Beamte und Beamtinnen auf Widerruf
in der PKV deutlich günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung und du
hast bessere Leistungen. Daher sind derzeit auch gerade einmal 6% der Beamten
/ Lehrkräfte gesetzlich versichert.
In einigen Bundesländern wird jährlich ein Betrag von der zustehenden Beihilfe als sogenannte Kostendämpfungspauschale abgezogen. Die Höhe des Betrages ist pro Jahr gedeckelt und richtet sich an der Höhe der Besoldungsgruppe aus. In NRW kann er z.B. zwischen 150 (Besoldungsgruppe A7-A11) bis 750€ (Höhere Besoldungsgruppen) im Jahr liegen.
Diese Kürzung kann leider nicht durch eine Versicherung ausgeglichen werden und kann am einfachsten als eine Art „Selbstbeteiligung“ verstanden werden. Ähnlich wie Zuzahlungen zu Medikamenten oder im Krankenhaus in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es gibt die PKV-Öffnungsaktion für Beamtenanwärter:innen (Beamt:innen auf Widerruf, bzw. in der Probezeit). Das heißt der Zugang zur PKV unter erleichterten Bedingungen während der ersten 6 Monate nach der Verbeamtung. Ggf. auch für Angehörige (beihilfeberechtigte Personen).
Während der Öffnungsaktionen kannst du leichter von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln. Vorteil: es gibt keine Ablehnung oder Leistungsausschlüsse und der Risikozuschlag beträgt max. 30%.
Die Beihilfehöhe liegt für alle Bundesländer (Ausnahme: Baden-Württemberg, Bremen und Hessen) bei:
Damit du die Informationen schneller findest, haben wir dir die Beihilfe-Seiten der Bundesländer zusammengesucht und die jeweiligen Beihilfehöhen für Beihilfeberechtigte im Beamtenverhältnis aufgeführt (Stand: März 2021):
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Lehramt
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