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Verstehst du deinen Gehaltszettel?

Gehaltsabrechnung? Lohnabrechnung? Bezügemitteilung? Oder doch Besoldungsmitteilung?
Oft bekommst du mit dem Start ins Referendariat deine erste offizielle Gehaltsabrechnung.
Brutto- und Nettolohn, Zulagen, Abzüge, Lohnsteuer: All das – und noch einiges mehr – muss auf deinem Gehaltszettel stehen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber an welcher Stelle? Viele werfen nur einen kurzen Blick auf die Abrechnung und lassen sie dann in einem Ordner verschwinden. Es lohnt sich allerdings, die Unterlagen genau zu prüfen. Wir zeigen dir, wie du deine Gehalts- und Lohnabrechnung richtig liest und einfach verstehst.

Ein Beispiel für eine Gehaltsabrechnung für Lehrer

Jede Gehaltsabrechnung ist natürlich anders und hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise dem Bundesland, dem Ref-Jahr, der Schulart, deiner Steuerklasse, ob du schon Kinder hast und so weiter.
Einige Punkte sind aber immer gleich - selbst wenn sie auf deiner Gehaltsabrechnung in einer anderen Reihenfolge vorkommen, oder etwas anders heißen.
Und genauso wie du deinen Schüler:innen etwas am einfachsten an einem Beispiel erklären kannst, wollen wir dir die einzelnen Bestandteile deiner Bezügemitteilung auch ein einem Beispiel zeigen.
Für dich hier also am Beispiel eines Lehramts-Referendars erklärt, der im ersten Ref-Jahr in Bayern unterrichtet, unverheiratet und ledig ist.

Unser Beispiel eines bayerischen Gehaltszettels für Refis im 1. Jahr

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1. Deine Angaben

Dein Name und deine Anschrift, so wie sie der Behörde / deinem Arbeitgeber, bzw. Dienstherrn vorliegen.

2. Deine Adresse

Dein Ansprechpartner und die Anschrift des für dich zuständiges Landesamtes für Finanzen (bzw. der ausstellenden Behörde).

3. Deine Steuermerkmale

Hier sind deine persönlichen Angaben zu den Steuermerkmalen aufgeführt:
a.
Steuerklasse
Die Steuerklasse ist auch auf deiner Lohnsteuerkarte erfasst. Als Single bist du mit deinem Hauptberuf / Erstjob immer in Steuerklasse 1.
b.
Kinderfreibetrag
Falls du Kinder hast, sind die zugeordneten Kinderfreibeträge hier hinterlegt und würden im Bereich der gesetzlichen Abzüge als Freibetrag eingerechnet werden.
c.
Religion
Deine Religionszugehörigkeit ist hier aufgeführt. Neben „keine“ (oder „ohne Eintrag“) gibt es noch evangelisch (EV) und römisch-katholisch (RK). Diese Zuordnung ist wichtig für die Abführung der Kirchensteuer (siehe unten unter „Gesetzliche Abzüge“).
d.
Familienstand
Hier ist dein Familienstand aufgeführt, der wiederum auch Auswirkung auf deine Steuerklasse hat (siehe Tippbox oben bei „Steuerklasse“). Es gibt beim Familienstand die folgenden Unterscheidungen / Abkürzungen: ledig (L), verheiratet (V), Lebenspartnerschaft (P), geschieden (G), verwitwet (W).
e.
Steuer IDNr
Bei der „steuerlichen Identifikationsnummer“ handelt es sich um eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer, die jede in Deutschland gemeldete Bürger:in dauerhaft für Steuerzwecke erhält.
f.
Steuerfrei- bzw. Hinzurechnungsbetrag
(monatlich bzw. jährlich)‘
Hierbei handelt es sich um Freibeträge (oder Hinzurechnungsbeträge), wenn du mehrere Arbeitsverhältnisse hast und verhindert werden soll, dass bereits beim Lohnsteuerabzug eine zu hohe Lohnsteuer einbehalten wird. In unserem Beispiel gibt es weder einen Frei- noch einen Hinzurechnungsbetrag, somit ist es auch leer.
g.
Mitversteuerungsbetrag monatlich (weiterer Bezug und Versorgungsbezug)
Hierbei geht es um die Mitversteuerung der von anderer Stelle gezahlten Nettobezüge. In unserem Beispiel gibt es keinen, somit ist es auch leer.
h.
Versorgungsfreibetrag (monatlich)
Hierbei handelt es sich um einen Ausgleich zur Besteuerung von Versorgungsbezügen. Es handelt sich dabei insbesondere um Beamtenpensionen. Aktuell werden die Versorgungsfreibeträge stufenweise abgebaut und werden dich als Refi nicht betreffen. Somit ist dieses Feld auch in unserem Beispiel leer.
i.
Altersentlastungsbetrag (monatlich)
Hierbei handelt es sich um einen Steuerfreibetrag. Der Altersentlastungsbetrag gilt für diejenigen, die das 64. Lebensjahr vor Beginn des Kalenderjahres beendet haben. Also auch dies kein Feld, dass dich als Refi treffen dürfte. Entsprechend ist es auch in unserem Beispiel leer.

4. Deine Personal- / Organisations­nummer

Dabei handelt es sich um deine Personalnummer, die dich als Mitarbeiter:in identifizierbar macht. Du solltest sie immer parat haben, wenn du mit der Behörde etwas abstimmen möchtest.

5. Deine Bezüge

Neben deiner Besoldungsgruppe (hier im Beispiel A13) und ggf. der Besoldungsstufe (hier im Beispiel Z) werden in diesem Abschnitt deine einzelnen Gehalts-/ Besoldungsbestandteile aufgeführt. In diesem Beispiel sind das:
a.
Anwärtergrundgehalt
Als Beamtenanwärter:in / Beamt:in auf Widerruf erhältst du ein (für dein Bundesland und deine Einstufung) festgelegtes Grundgehalt - deine Besoldung . In Bayern in 2021 lag dieses bei 1.570,08€ im Monat.
b.
Vermögensbildenden Leistungen des
Arbeitgebers (manchmal auch als „Vermögenswirksame Leistung“ ausgewiesen). Hier leistet dein Dienstherr einen Anteil zur vermögenswirksamen Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz. In Bayern erhalten beispielsweise alle Beamtenanwärter:innen 13,29€ im Monat, als Beamte dann 6,65€ monatlich. Die Höhe der VB und wo/wo du sie investieren kannst, wird dir dein Arbeitgeber beziehungsweise die Besoldungsstelle mitteilen.

6. Dein Brutto

Aus den einzelnen Bezügen ergibt sich dann dein Brutto-Gehalt / Gesamtbrutto. Beim Gesamtbrutto werden steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlungen nicht betrachtet. Es kann daher vorkommen, dass dein Gesamtbrutto vom Steuerbrutto abweicht. Vom Brutto werden im nächsten Schritt die Steuern abgezogen.

7. Gesetzliche Abzüge

Von deinem Bruttogehalt werden im nächsten Schritt verschiedene Bestandteile abgezogen, beziehungsweise vorab hinzugerechnet:
a.
Steuerbrutto, lfd.
Das Steuerbrutto ist die Summe aller steuerpflichtigen Entgeltbestandteile. Auf Basis des Steuerbrutto werden dann Lohnsteuer, Kirchensteuer etc. berechnet.
b.
Frei-/Hinzu.-betrag
Falls du Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge hast, würden diese hier aufgeführt und vom Steuerbrutto abgezogen werden (d.h. du würdest auf diese Beträge keine Steuer zahlen).
c.
Lohnsteuer, lfd.
Die Lohnsteuer wird von deinem Steuerbrutto abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach deiner Steuerklasse und der Höhe deines Gehalts.
d.
Kirchensteuer
Bist du in der evangelischen oder katholischen Kirche, zahlst du mit deiner Gehaltsabrechnung auch die Kirchensteuer. Bist du ausgetreten, oder Mitglied einer anderen Glaubensgemeinschaft, erfolgt kein Abzug. Die Kirchensteuer berechnet sich auf Grundlage deiner Lohnsteuer. Da unser Beispiel aus Bayern kommt, beträgt der Kirchensteuersatz 8% der berechneten Lohnsteuer. Das heißt, in unserem Beispiel werden 8% von 105,66€ (also 8,45€) als Kirchensteuer abgezogen.

8. Dein Netto

Das „nette“ an deiner Gehaltsabrechnung - also das, was nach der Steuer, beziehungsweise gegebenenfalls weiteren gesetzlichen Abzügen übrig bleibt - dein Nettoentgelt / Nettogehalt.

9. Deine sonstigen Be- und Abzüge

Hier kommen nun alle weitere Bezüge oder auch Abzüge, die für deine Abrechnung relevant sind. Das können zum Beispiel Nachverrechnungen sein, Abschläge, Miete einer Dienstwohnung, Vermögenswirksame/-bildende Leistungen, Nachverrechnungen aus Vormonaten, Einbehalte oder Vorschüsse. In unserem Beispiel sind es:
a.
Nachverrechnung aus dem/den Vormonaten
Dies geschieht, wenn sich nachträglich die Berechnungsgrundlagen verändert haben (z.B. Hinzukommen oder Weggfall von Bezügebestandteilen - siehe dazu die Rückrechnungen auf der zweiten Seite der Abrechnung).
b.
VB Überweisung
Das ist die Überweisung der Vermögensbildenden Leistungen (VB), die du im Bereich der Bezüge erhalten hattest. D.h. der Betrag den dein Arbeitsgeber z.B. zu einem Bausparvertrag o.ä. zuschießt.

10. Dein Gesamtbetrag

Hier ist nun der finale Betrag aufgeführt, der auf dein Konto überwiesen wird.
Das heißt deine Nettobezüge abzüglich der persönlichen Abzüge und zuzüglich (oder abzüglich) von Nachverrechnungen.

11. Deine (Aus-) Zahlungen

Hier ist genau aufgeführt, welche Bestandteile der Überweisung auf welches Konto überwiesen werden. D.h. wohin dein Gehalt / Lohn / Besoldung und wohin deine vermögenswirksamen Leistungen überwiesen werden/wurden.
a.
Dein Gehalt/Lohn wird direkt auf dein Konto überwiesen
b.
Die Vermögensbildenden Leistungen werden direkt auf das Konto des Anlageninstituts überwiesen.

12. Deine Jahreswerte

Im unteren Bereich der 1. Seite findest du dann - für das bisherige Jahr aufsummiert - die Höhe deiner Bezüge (und möglichen sonstigen Bezüge) und die davon abgezogenen Steuern.
Das kann beispielsweise auch ein FKZ-Zuschuss sein, also ein Fahrkostenzuschuss, den Beamte in bestimmten Besoldungsgruppen nach Abzug eines Eigenanteils erhalten. In unserem Beispiel gibt es keinen FKZ, somit ist die Zeile auch leer.

13. Deine Rückrechnungen

Beträge für Vormonate können zum Beispiel entstehen, wenn sich rückwirkende gesetzliche oder tarifliche Änderungen ergeben haben, oder wenn der Bezügestelle nachträglich Änderungen in den persönlichen Verhältnissen mitgeteilt werden.
Da der Auszahlungsbetrag für bereits abgerechnete Monate nicht mehr geändert werden kann, wird für die zurückliegenden Monate ein neuer Nettobetrag errechnet.
Die Differenz zwischen dem schon ausgezahlten Betrag und dem neuen Nettobetrag ergibt dann die „Aufrollungsdifferenz“ für den jeweiligen betroffenen Monat.
Dieser Betrag wird dann bei der Abrechnung des aktuellen Monats als „Nachverrechnung Vormonate“ (siehe erste Seite der Abrechnung) berücksichtigt. Für jeden Monat wird dabei ein eigener Abschnitt / eine Rückrechnungs-Periode erstellt.

14. Rückrechnungs­periode 1

Die auf Seite 1 der Abrechnung unter „Sonstige Be- und Abzüge“ ausgewiesene „Nachverrechnung aus Vormonaten“ wird nun im Detail ausgeführt - wobei das Vorgehen wie bei der Berechnung auf Seite 1 passiert.
a.
Zeitbezüge
Für Juni 2021 sind in diesem Beispiel 14 Stunden zusätzlich zum regulären Referendariats-Pensum gearbeitet worden. Jede Stunde wurde mit dem festen Stundensatz von 35,69€ vergütet, woraus sich eine zusätzliche Vergütung von 499,66€ ergab.
b.
Brutto
Wie auch in der regulären Abrechnung wird wieder das Gesamtbrutto für den Zeitraum der Rückrechnungsperiode Juni 2021 ausgewiesen.
c.
Gesetzliche Bezüge
Auch von der Vergütung der Zeitbezüge, bzw. dem Steuerbrutto werden nun Lohnsteuer und Kirchensteuer abgezogen.
d.
Netto
Und das Gesetzliche Netto der Nachberechnung wird ausgewiesen - in diesem Fall ein Plus von 360,61€.
e.
Sonst. Be- und Abzüge
Da die Abrechnung auf Seite 1 unter „sonstige Be- und Abzüge“ verrechnet wird, wird sie hier nochmal als Aufrollungsdifferenz ausgewiesen.

15. Rückrechnungs­periode 2

In unserem Beispiel wurden auch im Mai 2021 14 weitere Stunden gearbeitet, die erst mit der Juli-Abrechnung verrechnet wurden.
Auch diese werden nun nach dem bekannten Schema aufgerechnet, Steuern abgezogen und die Aufrollungsdifferenz gemeinsam mit der Aufrollungsdifferenz aus Juni als „sonstiger Be- und Abzug“ auf Seite 1 verrechnet.

Aufbewahrungs­fristen

Jeden Monat geht eine neue Abrechnung bei dir ein und bald stellt sich die Frage, wie lange diese aufzubewahren sind. Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind steuer- und sozialversicherungsrechtliche Dokumente. Jedoch schreibt der Gesetzgeber keine Aufbewahrung durch den Arbeitnehmer vor.
Um Einkommensnachweise zu haben, bietet sich die Aufbewahrung für die eignen Unterlagen allerdings an: sei es für einen Kreditantrag, einen Mietvertrag oder bei Abweichungen der Rentenberechnung.
Unser Tipp für dich: um über die Jahrzehnte deines Lehrerlebens nicht zahllose Ordner mit Gehaltsabrechnungen zu sammeln, scann sie dir am einfachsten ein.

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