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Wer studiert, kennt das Problem: Am Ende des Geldes ist oftmals noch sehr viel Monat übrig. Oder du möchtest dir vielleicht auch als Student:in einfach nur das ein oder andere Extra gönnen: ein Wochenendtrip mit Freund:in, ein neues Smartphone oder die Möglichkeit, öfter mal abends auszugehen.
Höchste Zeit also, dass du dich nach einem Nebenjob umschaust. Aber: Wie viel darf man neben dem Studium eigentlich arbeiten? Und wo findet man die besten Nebenjobs für Studenten? Welche Versicherungen braucht man um im studentischen Nebenjob keine bösen Überraschungen zu erleben? Fragen über Fragen, denen wir uns in diesem Artikel widmen.
Wenn du eine Nebenbeschäftigung suchst, kannst du natürlich ganz pragmatisch und auf eigene Faust handeln, indem du einfach in Restaurants, Bars oder Läden nachfragst, ob gerade Aushilfspersonal gebraucht wird. Aber das ist zeitaufwendig und führt nicht immer zum Erfolg.
Welche Möglichkeiten es gibt, den richtigen Nebenjob zu finden und wie das Beschäftigungsverhältnis ist, zeigen wir hier auf:
Einer der häufigsten Nebenjobs ist tatsächlich die Nachhilfe. Ob privat, über eine Schule organisiert oder über Nachhilfeinstitute kannst du hier dein pädagogisches Geschick unter Beweis stellen und einige Inhalte aus den Fachdidaktiken umsetzen.
Ähnlich zur Nachhilfe ist der Nebenjob als Lernpate/Lernpatin. Hier hilfst du nicht nur Inhalte nach dem Unterricht besser zu verstehen und zu üben. Du bist auch während des Unterrichts als unterstützende Kraft dabei. Oft gibt es dieses Modell in Verbindung mit Seminaren an deiner Uni - frag hier am besten mal bei dir vor Ort nach.
Außerdem kannst du als Betreuungskraft in der Mittags- oder Nachmittagsbetreuung unterstützen. Je nach Schule geht es hier dann um Hausaufgabenbetreuung aber auch außerschulische Aktivitäten mit den Schüler:innen.
Wenn du schon in einem höheren Fachsemester bist, dann kann für dich auch eine Stelle als Vertretungslehrkraft in Frage kommen. Hier übernimmst du Stunden von ausgefallenen Lehrkräften. Meistens kommen die Arbeitszeiten hier recht kurzfristig, dafür ist die Bezahlung hier definitiv nicht schlecht. Je nach Schulamt kann es aber auch sein, dass du regelmäßig Stunden übernimmst, bzw. von Lehrkräften in Elternzeit oder die aus anderen Gründen über einen längeren Zeitraum ausfallen.
Der Steuerfreibetrag liegt für Studenten derzeit bei 10.908 Euro jährlich (Stand 02/2023). Wenn du die Nachhilfe als Minijob machst sind bis zu 520 Euro im Monat steuerfrei (siehe auch die Infos unten zum Minijob).
In diesem Fall arbeitest du neben dem Studium direkt an deiner Hochschule. Das hat gleich mehrere Vorteile: Zum einen sind diese Jobs mit bis zu 19 Euro pro Stunde ordentlich bezahlt, zum anderen vertiefst du so dein Wissen in dem Fach, das du studierst. Außerdem bieten manche Hochschulen eigene Jobvermittlungen für Studierende an. Der Steuerfreibetrag beträgt hier übrigens 909 Euro pro Monat. Achte darauf, dass du diesen nicht überschreitest, da du sonst Steuern abführen musst (bzw. diese nicht über die Steuererklärung zurück bekommst).
Zudem gibt es verschiedene Möglichkeiten / Varianten, als studentische Hilfskraft während des Studiums zu arbeiten:
Schau für solche Jobs immer mal wieder auf deinen Uniplattformen nach oder frag direkt vor Ort nach.
Fürs „echte“ Berufsleben lernen: Als Werkstudent:in arbeitest du während des Studiums in einem Unternehmen. Dabei kannst du wertvolle Praxiserfahrungen sammeln, die dir sowohl im Studium als auch auf deinem späteren Berufsweg weiterhelfen können.
Aber Achtung: Während der Vorlesungszeit darfst du höchstens 20 Stunden pro Woche als Werkstudent:in arbeiten und insgesamt solltest du nicht mehr als den jährlichen Steuerfreibetrag von 10.908 Euro verdienen, um keine Steuern zahlen zu müssen (Stand 02/2023). Je nach Höhe deines Einkommens als Werksstudent:in musst du aber Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sowie in die Rentenversicherung einzahlen. Liegt dein Gehalt unter 520€ im Monat kommen aber zumindest keine Beiträge für Kranken-, Pflege-, oder Arbeitslosenversicherung auf dich zu.
Einen Job als Werkstudent:in findest du entweder über
einschlägige Jobportale oder Karriere-Netzwerke. Alternativ kannst du auch bei
deinem bevorzugten Unternehmen initiativ anfragen. Meist sind Werkstudent:innen
sehr begehrt, da sie bereits eine gewisse Qualifikation mitbringen und die
Personalkosten für das Unternehmen gleichzeitig verhältnismäßig gering sind.
Ein Minijob ist eine sogenannte geringfügige Beschäftigung.
Diese Klassiker unter den Nebenjobs kennt jeder: Einzelhandel, Gastro, Event-
und Kulturbereich, Supermarkt und andere Dienstleister oder Firmen.
Vor allem für Lehramtsstudierende der Sek 1 und 2 kann ein "klassischer" Nebenjob auch sehr gewinnbringend sein: Besonders an Haupt- und Realschulen bereitest du die Schüler:innen auch auf das Berufsleben vor. Hier sind eigene Erfahrungen oft Gold wert, denn so weißt du, wie es ist, den ganzen Tag sich hinter einer Kasse die Beine in den Bauch zu stehen, bis spät in die Nacht immer freundlich zu bedienen oder alle zwei Stunden Popcorn in Kinositzen zu suchen.
Zu den "Klassikern" kommen jetzt auch immer mehr "neue" Nebenjobs, vor allem im digitalen Bereich und Social Media.
Viele Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Präsentation auf Social Media. Außerdem gibt es auch immer mehr Nachhilfeangebote, die online über Plattformen und Videos stattfinden. Wenn du dich im Internet zuhause fühlst und gerne am Handy und Laptop arbeitest, wäre das vielleicht auch ein Job für dich. Ein Vorteil hier: Die Stellen sind oft Remotestellen - heißt, du kannst von Zuhause arbeiten, oft mit flexiblen Arbeitszeiten.
Dabei darfst du nicht mehr als 520Euro im Monat verdienen. Der Vorteil beim Minijob: du zahlst in der Regel keine Steuern und hast so die gesamten 520 Euro im Monat für sich zur Verfügung. Außerdem musst du als BAfÖG-Empfänger:in erst ab 520€ einen Teil deines Einkommens mit deiner stattlichen Förderung verrechnen. Und solange du unter 25 bist und noch über deine Familienversicherung krankenversichert bist, musst du dich mit einem Minijob auch nicht selbst um eine Krankenversicherung kümmern.
Die Arbeitsagentur bietet übrigens eine Minijob-Zentrale an. Hier kannst du zahlreiche Stellen finden, die zu dir passen.
Während der Nebenjob in Teilzeit eine regelmäßige Einnahmequelle bedeutet, hast du als Selbständige:r die Freiheit zu entscheiden, welche Jobs du annehmen willst. Gerade im Promotion-Bereich werden oft selbständige Studierenden gesucht, die für einen gewissen Zeitraum einen Job übernehmen. Das geht von der Betreuung eines Messestandes über das Bewerben von bestimmten Waren in Supermärkten bis hin zu Aufträgen als beispielsweise Texter oder Programmierer und anderen Tätigkeiten, die man für eine überschaubare Dauer übernimmt bis das Projekt abgeschlossen ist. Den hierfür benötigten Gewerbeschein erhältst du gegen eine Gebühr von 15 bis 65 Euro (je nach Stadt) beim zuständigen Gewerbeamt. Danach kannst du direkt durchstarten und die ersten Aufträge annehmen.
Aber Vorsicht: Der Steuerfreibetrag liegt auch hier bei 10.908 Euro, was 909 Euro pro Monat entspricht. Das ist erst mal mehr als du als studentische:r Minijobber:in verdienen darfst – allerdings können bei vielen selbständigen Tätigkeiten auch Ausgaben (z.B. für einen eigenen Laptop oder spezielle Arbeitskleidung) anfallen, die du als studentische:r Minijobber:in nicht hast, weil in der Regel hier der Arbeitgeber die Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt.
Gleichzeitig ist die Selbständigkeit neben dem Studium natürlich auch unsicherer, weil du dich regelmäßig um neue Aufträge kümmern musst. Wenn du also lieber auf der sicheren Seite bist, dann such dir besser einen festen Nebenjob – für alle, die flexibel bleiben wollen, kommen auch selbständige Tätigkeiten neben dem Studium in Frage.
Achte darauf, dass du gut abgesichert bist, für den Fall dass du einen Fehler machst oder etwas passiert an dem du die Schuld trägst. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist hier die wichtigste, die es zu nennen gilt. Schließlich willst du nicht direkt mit einem Schuldenberg ins „echte“ Arbeitsleben starten.
Egal wie und wo du neben dem Studium arbeitest, die folgenden Punkte sind immer wichtig:
Der günstigste Weg, um als Student:in die Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist generell erst einmal die Familienversicherung. Das heißt, dass du als Student:in bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei deinen Eltern mitversichert sein kannst, ohne dass dir Kosten entstehen.
Ob Minijob, Werksstudent oder Praktikum, sobald du Geld
verdienst, muss dein Arbeitgeber deinen Nebenjob auch anmelden. Damit bist du
während der Arbeit unfallversichert. Solange du bei deinem Nebenjob weniger als
20 Stunden in der Woche arbeitest und/oder als Minijobber:in die 520 Euro-Grenze nicht überschreitest, kannst du auch weiterhin in der
Familienversicherung bleiben (Stand 02/2023).
Das heißt: Sobald du mehr nebenher verdienst,
musst du dich aufgrund der Versicherungspflicht in Deutschland selber in der
Krankenversicherung versichern. Entscheidest du dich für eine gesetzliche
Krankenversicherung, liegt der Beitrag bei ca. 90 Euro. Hinzu kommt noch die
Pflegeversicherung, so dass du in Summe ungefähr 120 Euro im Monat für die
gesetzliche Krankenversicherung zahlen musst.
Alternativ kannst du dich auch für eine private Krankenversicherung entscheiden. Hier variieren die Preise, je nach Alter und Einkommen. Wenn du also einen richtig gut bezahlten Nebenjob findest, mit dem du die Obergrenze von 520 Euro deutlich überschreitest, kannst du es durchaus in Erwägung ziehen, diesen anzunehmen und dich selber zu versichern. Ab dem 25. Lebensjahr kannst du nicht mehr in der Familienversicherung bleiben und musst dich selber um deine Versicherung kümmern. Dann kann es sich auch lohnen, einen Job anzunehmen, mit dem du über 520 Euro verdienst. Denn ab diesem Zeitpunkt musst du dich eh selber versichern - und das Kindergeld fällt dann auch weg.
Auch wenn du einen Nebenjob hast, kannst du (beziehungsweise deine Eltern) unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld bekommen.
Ist das Studium deine erste Ausbildung, darfst du maximal 520 Euro im Monat verdienen (einen Minijob haben). Handelt es sich bei deinem Studium um deine zweite Ausbildung, so ist nur wichtig, dass du weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitest.
Die Höhe deines Gehalts ist dann unwichtig. Kommst du über diese Grenzen (oder bist älter als 25 Jahre), fällt das Kindergeld weg.
Ähnlich wie beim Kindergeld verhält es sich beim BAfÖG.
Auch beim BAfÖG hast du einen "Freibetrag", den du dazu verdienen darfst. Zum Wintersemester 22/23 liegt dieser bei 520 Euro im Monat, bzw. 6.240 Euro im Jahr (520€ * 12). Überschreitest du diese Summen, fällt dein BAfÖG zwar nicht weg, wird aber reduziert.
Wie genau und in welcher Höhe, das erfragst du am Besten vorab bei deinem zuständigen Studentenwerk.
Für die Steuer ist die Höhe deines Einkommens relevant. Bis zu einem Lohn von 520 Euro im Monat bist du unterhalb der Verdienstgrenze und musst keine Steuer auf dein Einkommen zahlen. Die pauschale Lohnsteuer führt dein Arbeitgeber direkt ab.
Zudem ist der Minijob bis 520 Euro auch sozialversicherungsfrei. Die Rentenversicherungspflicht liegt bei gerade einmal 3,6% und du kannst dich sogar davon befreien lassen.
Selbst wenn du in einem Monat beispielsweise durch Überstunden einmal mehr verdienen solltest, solange du im Jahr nicht über 6.240 Euro (520€ * 12) verdienst, gelten die Freigrenzen für dich.
Falls du (neben deinem Nebenjob) noch ehrenamtlich tätig bist und eine Aufwandsentschädigung erhältst, denk daran, dass diese bis zu einer bestimmten Höhe auch steuer- und sozialversicherungsfrei sind und nicht auf die 520 Euro angerechnet werden.
Beispielsweise gibt es den Übungsleiterfreibetrag (3.000 Euro), den Ehrenamtsfreibetrag (840 Euro) und den Betreuerfreibetrag (3.000 Euro) - Stand Jan/2023.
Auch diese Freibeträge machst du in deiner Steuererklärung geltend.
Interessiert dich, wie du dich am Besten in deinem Nebenjob absichern kannst?
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