- Themen
- FAQs
- Über uns
Mit einem erfolgreich absolviertem Lehramtsstudium hast du die Möglichkeit eine Beamt:innenlaufbahn einzuschlagen.
Das ist neben Lehrkräften auch für weitere Berufsgruppen möglich, wie Richter:innen, Polizist:innen oder Soldat:innen.
Eine der Besonderheiten hier ist, dass es keinen privatrechtlichen Arbeitsvertrag gibt, sondern durch einen staatlichen Ernennungsakt mit einer Urkunde das Dienstverhältnis eingegangen wird.
Das Gehalt nennt sich dann Besoldung und ist nicht frei verhandelbar. Es richtet sich nach den Besoldungsgruppen.
Um den Dienst als Beamte:r antreten zu dürfen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen:
In der Lehrer:innenausbildung durchläufst du drei verschiedene Arten der Verbeamtung:
Als Beamtenanwärter:in bist du verbeamtet auf Widerruf.
Das heißt, dass du diesen Beamt:innenstatus für die Zeit der Ausbildung innehast. Im Lehramt ist das die Zeit des Referendariats.
Je nach Bundesland variiert die Dauer des Referendariats und damit auch die Zeit als Beamte:r auf Widerruf zwischen 12-24 Monate.
Nach dem Referendariat gibt es dann zwei Möglichkeiten:
Du
wirst eine angestellte Lehrkraft oder Beamte:r auf Probe.
Wenn du nach deinem Referendariat eine Planstelle erhältst, dann bist du Beamte:r auf Probe. „Probe“ steht hier genau wie bei anderen Berufen tatsächlich für eine Art Probezeit. Diese ist jedoch für verbeamtete Lehrer:innen um einiges länger als in der freien Wirtschaft.
Meistens dauert diese „Probezeit“ um die 3 Jahre, die unter gewissen Umständen verkürzt aber auch verlängert werden kann.
Im Lehramt kann sich die Dauer (je nach Bundesland) nach deiner Examensnote des 2. Staatsexamens (also der verrechneten Abschlussnote deines Studiums und Referendariats) und einer Beurteilung der Schulleitung richten. Meist ist dadurch eine Verkürzung um 1 Jahr möglich. Dafür müssen die Noten im sehr guten Bereich liegen.
Grundsätzlich darf die Probezeit nicht länger als 5 Jahre dauern. Danach musst du als Beamte:r auf Lebenszeit berufen oder aus dem Beamt:innenverhältnis auf Probe entlassen werden.
Allerdings ist die Probezeit nicht so schlimm, wie es vielleicht klingen mag. In ihr wird generell festgestellt, ob du die entsprechende Eignung, fachliche und pädagogische Leistung und Befähigung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfüllst. Das geschieht durch wenige Unterrichtsbesuche von Schulleitung und/oder Schulamt, die eine Empfehlung für die Verbeamtung auf Lebenszeit ausstellen. Wie genau dieser Vorgang abläuft ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Außerdem: Finanziell gibt es keinen Unterschied zwischen der Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit.
Hast du die Probezeit erfolgreich überstanden und deine Befähigung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit unter Beweis gestellt, dann wirst du Beamte:r auf Lebenszeit.
An sich ändert sich nichts für dich, außer dass du eine Ernennungsurkunde über deinen neuen Beamt:innenstatus erhälst und nun auf Lebzeit eine Stelle hast.
Aus diesem Grund wollen die Länder sich durch Amtsarztbesuche und die Probezeit versichern, dass du lange genug im aktiven Dienst als Beamte:r arbeiten kannst.
Verlieren kannst du die Verbeamtung auf Lebenszeit
kaum, da musst du dir schon ordentlich etwas zu Schulden kommen lassen.
Interessiert dich, wie du dich und deine Gesundheit als Lehrer:in am Besten absichern kannst?
Dann vereinbare ein persönliches Gespräch mit unseren Expert:innen oder schreib uns an MeinLehramt@vkb.de.
Wir haben noch jede Menge weitere interessante Tipps, Podcasts, Events und attraktive Gewinnspiele, die wir dir einmal im Monat in unserem Newsletter vorstellen.
Lehramt
- eine Initiative der Versicherungskammer Bayern