Wenn du nach deinem Referendariat eine Planstelle erhältst, dann bist du Beamte:r auf Probe. „Probe“ steht hier genau wie anderen Berufen tatsächlich für eine Art Probezeit. Diese ist jedoch um einiges länger als in der freien Wirtschaft.
Meistens dauert diese „Probezeit“ um die 3 Jahre, die unter gewissen Umständen verkürzt aber auch verlängert werden kann.
Im Lehramt kann sich die Dauer (je nach Bundesland) nach deiner Examensnote des 2. Staatsexamens (also der verrechneten Abschlussnote deines Studiums und Referendariats) und einer Beurteilung der Schulleitung richten. Meist ist dadurch eine Verkürzung um 1 Jahr möglich. Dafür müssen die Noten im sehr guten Bereich liegen.
Grundsätzlich darf die Probezeit nicht länger als 5 Jahre dauern. Danach musst du als Beamte:r auf Lebenszeit berufen oder aus dem Beamt:innenverhältnis auf Probe entlassen werden.
Allerdings ist die Probezeit nicht so schlimm, wie es vielleicht klingen mag. In ihr wird generell festgestellt, ob du die entsprechende Eignung, fachliche und pädagogische Leistung und Befähigung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit erfüllst. Das geschieht durch wenige Unterrichtsbesuche von Schulleitung und/oder Schulamt, die eine Empfehlung für die Verbeamtung auf Lebenszeit ausstellen. Wie genau dieser Vorgang abläuft ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Außerdem: Finanziell gibt es keinen Unterschied zwischen der Verbeamtung auf Probe oder auf Lebenszeit.