
Regionale Unterschiede der Amtsarztuntersuchung für die Verbeamtung
Für das Referendariat / die Verbeamtung verlangt dein neuer Dienstherr einen Nachweis über deine gesundheitliche Eignung.
In den meisten Bundesländern stellt die zuständige Amtsärzt:in des Gesundheitsamtes in der Amtsarztuntersuchung deine gesundheitliche Eignung fest.
Je nach Bundesland muss du dabei einmal oder auch zweimal zur Amtsärzt:in um deine gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Wann und wie oft, das richtet sich auch immer an den aktuellsten Anforderungen und regionalen Vorschriften des Bundeslandes aus.
Informier dich daher immer noch bei deinem zuständigen Ministerium über die aktuell gültigen Anforderungen. Damit du schnell die aktuellen Anforderungen findest, haben wir dir, neben dieser kurzen Übersicht, unten auch die wichtigsten Websites der einzelnen Bundesländer zusammengesucht.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
In diesen Bundesländern ist eine Amtsarztuntersuchung zu Beginn des Referendariats für die Verbeamtung auf Widerruf und auch nach dem Referendariat für die Verbeamtung auf Probe üblich:
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Diese Bundesländer haben eine Amtsarztuntersuchung üblicherweise erst nach dem Referendariat - also zur Verbeamtung auf Probe:
Berlin
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
In Bremen gibt es üblicherweise keine Amtsarztuntersuchung mehr. Du füllst stattdessen den entsprechenden Fragebogen aus (siehe Hinweise unten zum Bundesland Bremen).

Grundlagen und Verordnungen der Bundesländer zur Amtsarztuntersuchung für die Verbeamtung von Lehramtsanwärtern:
Damit du die wichtigsten Links und Informationen zur Amtsarztuntersuchung und Verbeamtung schnell findest, haben wir dir für jedes Bundesland alles zusammengesucht. Klick einfach auf das Bundesland, in dem du die amtsärztliche Untersuchung hast, um die Informationen zu sehen.
Denk dran, dass die Amtsarztuntersuchung nur für deine Einstellung als Beamt:in relevant ist. Für den Eintritt in eine private Krankenversicherung musst du nochmal Gesundheitsfragen beantworten.
Wenn du hierzu Fragen hast, melde dich sehr gerne bei unseren Expert:innen – sie helfen dir kostenlos und unverbindlich bei allen deinen Versicherungsfragen.
Wähle dein Bundesland.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Wahlfreiheit unter den in der Ärzteliste aufgeführten Ärzten für die Ärzt:in, der die Untersuchung durchführt (darf aber in den letzten 5 Jahren kein Behandlungsverhältnis bestanden haben)
Kontakt:
In Bayern werden die Untersuchungen durch die ärztlichen Gutachter:innen der Gesundheitsbehörden durchgeführt. D.h. für die amtsärztliche Untersuchung ist das jeweilige Gesundheitsamt am Wohnort zuständig. Durchgeführt wird die Untersuchung somit i.d.R. durch die gerade diensthabende Ärzt:in im zuständigen Gesundheitsamt.
- Bayerisches Kultusministerium (https://www.km.bayern.de/) - wenig bis keine direkten Infos, diese müssen über den zuständigen Landkreis eingeholt werden
- Formblatt „Beurteilungsgrundlage“ für amtsärztliche Untersuchungen (pdf):
- Gesetzliche Grundlagen für Zeugnisse der Gesundheitsbehörden:
- Bayerisches Landesamt für Schule: Download-Center für alle Formulare zur Einstellung:Gymnasium (zip-Datei)Realschule(zip-Datei)Berufliche Oberschulen (zip-Datei)
- Beispielhafte Informationen des Gesundheitsreferats München:Allg. Informationen zur amtsärztlichen Untersuchung zu VerbeamtungundInformationen zur amtsärztlichen Untersuchung für den Vorbereitungsdienst (Lehramt)undBroschüre Amtsärtztliches Gutachten für Dienstherren
Berlin verbeamtet keine Lehrer:innen. Ausnahme: Lehrkräfte, die vor der Einstellung in Berlin mind. fünf Jahre in einem anderen Bundesland im Beamtenverhältnis tätig waren, werden auch in Berlin weiter als Beamte beschäftigt
Kontakt: servicestelle@senbjf.berlin.deFür die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst musst du eine Selbsterklärung zum Gesundheitszustand einreichen. Tust du das nicht, erfolgt eine amtsärztliche Untersuchung vor dem Referendariat. Zudem gilt folgende Regelung: „Grundsätzlich keine amtsärztliche Untersuchung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Eine Untersuchung mit dem Ziel einer späteren Verbeamtung auf Lebenszeit wird aber in den Fällen vorgenommen, in denen Sie die Bereitschaft signalisieren, nach erfolgreich bestandener Staatsprüfung in den Schuldienst des Landes Brandenburg eintreten zu wollen. Liegt bei einer beabsichtigten Übernahme in den Schuldienst dann das in den meisten Fällen positive amtsärztliche Gutachten vor, kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe reibungsloser erfolgen, im Idealfall erfolgt eine unmittelbare Übernahme ohne zwischengeschaltetes Arbeitsverhältnis.“
In Bremen finden die amtsärztlichen Untersuchungen seit 2016 nicht mehr durch eine persönliche ärztliche Untersuchung statt, sondern mithilfe eines ausführlichen Fragebogens, der von Beamtenanwärter:innen ausgefüllt und an das Gesundheitsamt Bremen gesendet wird. Anhand der Angaben entscheidet der begutachtende Amtsarzt, ob weitere ärztliche Unterlagen, oder eine persönliche Untersuchung notwendig sind.
- Informationen der Stadt Bremen zum Verbeamtungsgutachten
- Praxisbericht der Stadt Bremen zur Einstellung anhand von Fragebogen (pdf zum Download)
- Gesundheitsfragebogen für Verbeamtungsgutachten (pdf zum Download)
- Informationen zum Ablauf des Einstellungsverfahrens für Lehrkräfte
- Allgemeine Informationen für Referendar*innen
Kontakt:
Die Untersuchung wird von Amtsärzten, beamteten Ärzt:innen oder sonstigen von der zuständigen Behörde bestimmten Ärzt:innen durchgeführt. Auf der Seite der Stadt Hamburg kann auf Basis der Wohnanschrift das zuständige Gesundheitsamt ermittelt werden.
Die Untersuchung wird durch das zuständige Gesundheitsamt durchgeführt. Neben dem amtsärztlichen Gesundheitszeugnis muss auch der Masernimpfstatus (ärztliches Attest) für die Zulassung zum Referendariat (pädagogischer Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf) eingereicht werden. Die Kosten für das Gesundheitszeugnis werden nicht erstattet.
- Allgemeine Einstellungschancen in den hessischen Schuldienst
- Informationen zum pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Hessen
- Bewerbungsunterlagen für den pädagogischen Vorbereitungsdienst (inkl. Vorlage für das amtsärztliche Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt - S.20) - pdf zum Download
- Merkblatt Bewerbung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst (pdf zum Download)
- Allgemeine Informationen zur Einstellung in den Schuldienst in Hessen
Kontakt:
- Zentralstelle Personalmanagement Lehrkräfte (ZPM), zpm.ssa.darmstadt@kultus.hessen.de
Die gesundheitliche Eignung für die Berufung als Beamt:in auf Lebenszeit (bzw. die Einstellung als Beamter auf Probe) wird durch eine amtsärztliche Untersuchung festgestellt. Darüber hinaus muss vor dem Referendariat bereits ein Nachweis über die Impfung gegen Masern vorgelegt werden.
- Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums zum Einstieg in den Schuldienst
- Allgemeine Informationen zum Lehrerberuf in Niedersachsen (fürs Referendariat und auch Stellenbörse)
- Hinweise zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst (benötigte Unterlagen, Ablauf, etc.)
- FAQ zum Vorbereitungsdienst
Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt vor der Verbeamtung auf Probe. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten auch nochmals vor Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Darüber hinaus ist der Masernimpfschutz nachzuweisen. Die ärztliche Untersuchung wird vorrangig von Amtsärzt:innen und beamteten Ärzt:innen, darüber hinaus von sonstigen von der Behörde bestimmten Ärzt:innen durchgeführt.
- Informationen rund ums Referendariat
- Informationen zur Verbeamtung auf Widerruf
- Informationen zur Verbeamtung für Lehrer:innen in Mecklenburg-Vorpommern (FAQ zu Besoldung, Beihilfe, Amtsärzt:in und vielem mehr)
Die Erstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses wird durch die diensthabenden Amtsärzt:in im zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt. Zudem muss der bestehende Masern-Impfschutz nachgewiesen werden. Die Untersuchung erfolgt vor der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
- Informationen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW zur amtsärztlichen Untersuchung für den Schuldienst
- Verordnung über die amtsärztliche Untersuchung
- Informationen zum Einstieg als Lehrkraft (Anerkennungsverfahren, Einstellung, Referendariat, etc.)
- Informationen für die Einstellung im Vorbereitungsdienst
- Umfangreiche Informationen zum Lehramt in NRW
Die amtsärztliche Untersuchung findet vor dem Referendariat (Vorbereitungsdienst) statt. Bei Bedarf gibt vor der Einstellung auf Probe dann eine Nachuntersuchung. Die Untersuchung wird von den Amtsärzt:innen im zuständigen Gesundheitsamt oder einer als Gutachter:in beauftragten Ärzt:in durchgeführt. Darüber hinaus ist der Nachweis über die Masern-Impfung vorzulegen.
- Informationen zur Einstellung (Bewerbungsverfahren, Einsatzmöglichkeiten, Bewerbungsportal, etc.)
- Informationen zum Bewerbungsverfahren und Stellenausschreibungen
- Artikel der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Rheinland-Pfalz zum Einstellungsverfahren im Referendariat/ Vorbereitungsdiens
- Landesverordnung für den Vorbereitungsdienst in Rheinland-Pfalz
- Bewerbungsportal für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz
Die amtsärztliche Untersuchung der gesundheitlichen Eignung für das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (oder in ein anderes Beamtenverhältnis mit Ziel der späteren Verbeamtung auf Lebenszeit), wird durch die zuständige Amtsärzt:in oder einer als Gutachter:in beauftragten Ärzt:in durchgeführt. Die oberste Dienstbehörde legt dabei fest, wer mit der Anfertigung des Gutachtens beauftragt wird. Die Untersuchung findet zur Verbeamtung auf Widerruf / Lebenszeit statt (Lehramt Sekundarstufe I und II), bzw. zum Referendariat / Verbeamtung auf Probe (Lehramt Primarstufe).
- Informationen zum Vorbereitungsdienst / Referendariat (Ablauf, Downloads & Kontaktdaten)
- Alle Informationen für Lehrkräfte (Informationen zur Ausbildung als Lehrkraft, Stellenportal, etc.)
- Merkblatt Vorbereitungsdienst für Lehramt Primarstufe und Lehramt Primarstufe und Sekundarstufe I (pdf zum Download)
- Merkblatt Vorbereitungsdienst für Lehramt Sekundarstufe I (pdf zum Download)
- Merkblatt Vorbereitungsdienst für Lehramt Sekundarstufe I und II (pdf zum Download)
Die gesundheitliche Eignung wird durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Diese führt die Amtsärzt:in des zuständigen Gesundheitsamtes durch (Gesundheitsamt am Wohnort oder in dessen Bereich die Dienststelle liegt). Die kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) führt ebenfalls Untersuchungen für die Verbeamtung durch. Die Untersuchung findet vor der Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf statt. Gegebenenfalls kann es vor der Berufung auf Probe oder auf Lebenszeit nochmals eine Nachuntersuchung geben. Unklar, ob der Dienstherr die Kosten des Gutachtens übernimmt.
- Fragebogen zu Angaben zur Vorgeschichte für den Amtsarzt (pdf zum Download)
- Fragebogen zu Angaben zur Vorgeschichten für die Amtsärzt:in von der KVS (pdf zum Download)
- Prüfungs- / Befundbogen des Amtsarztes (pdf zum Download)
- Artikel zur Untersuchung im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften der KVS (pdf zum Download)
- Informationen zum Lehrberuf und Berufseinstieg
- Informationen zur Verbeamtung von Lehrer:innen (FAQ und Downloads zur Besoldung, Beihilfe und Versorgung)
- FAQ zur Verbeamtung (pdf zum Download)
Die Untersuchung findet zur Verbeamtung auf Probe durch die Ärzt:innen des Ärztlichen Gutachterdienstes statt. Ein Nachweis über die Masern-Impfung muss ebenfalls eingereicht werden.
- Informationsblatt Amtsärztliches Gutachten (pdf zum Download)
- Anamnesebogen ärztliches Gutachten (pdf zum Download)
- Informationen zur Lehrerausbildung
- Informationen zur Einstellung im Vorbereitungsdienst (Informationen, Ausschreibungen, Verordnungen zum Download, etc.)
- Informationen zur Einstellung von Lehrkräften (Voraussetzungen, Leitfäden, diverse Vorlagen und Einstellungsunterlagen zum Download)
- Informationen des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt
Die Untersuchung findet zur Verbeamtung auf Probe statt und wird durch Amtsärzt:innen, beamteten Ärzt:innen oder sonstigen von der Behörde bestimmten Ärzt:innen durchgeführt.
- Informationen zur Lehrkräfteausbildung (Grundlagen, Formulare und Hinweise)
- Informationen zur Bewerbung
Wahlfreiheit für die Wahl der Ärzt:in der die Untersuchung durchführt aus dem Ärztepool. Kosten der Amtsärztlichen Untersuchung müssen ausgelegt werden und werden im Anschluss auf Antrag vom Land erstattet.
Amtsarzt bestanden – und jetzt?
Du hast deine Amtsarztuntersuchung schon hinter dir und jetzt Fragen zu deiner privaten Krankenversicherung? Oder hattest Probleme beim Amtsarzt mit einer Vorerkrankung und möchtest wissen, was das für deine gesundheitliche Absicherung bedeutet? Wir nehmen uns gerne Zeit für deine individuellen Fragen. Unsere Expert:innen unterstützen dich unverbindlich, vertraulich und kostenfrei. Natürlich auch, wenn du noch nicht beim Amtsarzt warst.
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