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Regionale Unterschiede der Amtsarzt­untersuchung für die Verbeamtung

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Für das Referendariat / die Verbeamtung verlangt dein neuer Dienstherr einen Nachweis über deine gesundheitliche Eignung.

In den meisten Bundesländern stellt daher die zuständige Amtsärzt:in des Gesundheitsamtes in der Amtsarztuntersuchung deine gesundheitliche Eignung fest.

Je nach Bundesland muss du dabei einmal oder auch zweimal zur Amtsärzt:in um deine gesundheitliche Eignung nachzuweisen. Wann und wie oft, das richtet sich auch immer an den aktuellsten Anforderungen und regionalen Vorschriften des Bundeslandes aus.

Informier dich daher immer noch bei deinem zuständigen Ministerium über die aktuell gültigen Anforderungen. Damit du schnell die aktuellen Anforderungen findest, haben wir dir, neben dieser kurzen Übersicht, unten auch die wichtigsten Websites der einzelnen Bundesländer zusammengesucht.

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Unterschiede zwischen den Bundesländern

In diesen Bundesländern ist eine Amtsarztuntersuchung zu Beginn des Referendariats für die Verbeamtung auf Widerruf und auch nach dem Referendariat für die Verbeamtung auf Probe üblich:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen

Diese Bundesländer haben eine Amtsarztuntersuchung üblicherweise erst nach dem Referendariat - also zur Verbeamtung auf Probe:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

In Bremen gibt es üblicherweise keine Amtsarztuntersuchung mehr. Du füllst stattdessen den entsprechenden Fragebogen aus (siehe Hinweise unten zum Bundesland Bremen)

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Grundlagen und Verordnungen der Bundesländer zur Amtsarzt­untersuchung für die Verbeamtung von Lehramts­anwärter:innen:

Damit du die wichtigsten Links und Informationen zur Amtsarztuntersuchung und Verbeamtung schnell findest, haben wir dir für jedes Bundesland alles zusammengesucht. Klick einfach auf das Bundesland, in dem du die amtsärztliche Untersuchung hast, um die Informationen zu sehen.

Denk dran, dass die Amtsarztuntersuchung nur für deine Einstellung als Beamt:in relevant ist. Für den Eintritt in eine private Krankenversicherung musst du nochmal Gesundheitsfragen beantworten.

Wenn du hierzu Fragen hast, melde dich sehr gerne bei unseren Expert:innen – sie helfen dir kostenlos und unverbindlich bei allen deinen Versicherungsfragen.

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Amtsarzt bestanden – und jetzt?

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Du hast deine Amtsarztuntersuchung schon hinter dir und jetzt Fragen zu deiner privaten Krankenversicherung? Oder hattest Probleme beim Amtsarzt mit einer Vorerkrankung und möchtest wissen, was das für deine gesundheitliche Absicherung bedeutet? Wir nehmen uns gerne Zeit für deine individuellen Fragen.

Unsere Expert:innen unterstützen dich unverbindlich, vertraulich und kostenfrei. Natürlich auch, wenn du noch nicht beim Amtsarzt warst.

Dir fehlt etwas? Oder etwas stimmt nicht (mehr)?

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Wir haben nach Besten Wissen und Gewissen alle Informationen und Links für dich gesammelt und geprüft. Wenn sich doch der Fehlerteufel eingeschlichen hat, oder du eine aktuelle Änderung kennst, dann schreib uns doch bitte an MeinLehramt@vkb.de oder nutze unser Kontaktformular:

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