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FAQ zur Anwartschaft – Antworten auf eure häufigsten Fragen

Die Anwartschaft (ganz offiziell: die „Beihilfe Option “ für Lehramtsanwärter) ist eine der Versicherungen, mit der du dir bereits im Studium viel Stress und Geld für deine spätere private Krankenversicherung (PKV) sparen kannst.

Wie oft bei Versicherungen ist dabei nicht alles sofort verständlich und es gibt viele Fragen.
Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Community / aus den Beratungsterminen.

Und wenn du dich für die Anwartschaft interessiert oder weitere Fragen hast, vereinbare dir jetzt schon einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit unseren Expert:innen.

Allgemeine Fragen zur Anwartschaft

Kurz und knapp: Du frierst dir quasi deinen aktuellen Gesundheitszustand für deine spätere private Krankenversicherung (PKV) im Referendariat ein.

Genauer gesagt beantwortest du schon im Studium bei deiner späteren privaten Krankenversicherung die Fragen zu deiner Gesundheit. Die Anwartschaft reserviert dir also deinen Platz in der PKV.

Somit brauchst du die Gesundheitsfragen vor deinem Ref / zur Verbeamtung nicht mehr beantworten. Falls du in der Zwischenzeit einen Unfall oder Erkrankungen hast, dann ist das egal für deinen späteren Beitrag bei PKV.

Du willst es ganz genau wissen: schau dir unseren Artikel zur Anwartschaft an oder lies dir die anderen Punkte im FAQ durch.

Du startest dein Referendariat als Beamt:in auf Widerruf. Damit zahlt der Staat in der Regel 50% deiner Kosten im Krankheitsfall - die Beihilfe. Den Rest deckst du in der Regel mit einer privaten Krankenversicherung ab. Wieviel du dort im Monat zahlen musst, ist abhängig von deinem Alter und deinem Gesundheitszustand.

Das liegt daran, dass Krankenversicherungen am liebsten gesunde Mitglieder möchten. Um das abzuklären, musst du der Krankenversicherung verschiedene Fragen zu deinem Gesundheitszustand beantworten.

Anhand deiner Antworten berechnet die Krankenkasse, ob du zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung mehr für deine Versicherung zahlen musst, oder dein Antrag sogar abgelehnt wird.

Schließt du deine Anwartschaft schon früh in deinem Studium ab – also wenn du meist noch keine Vorerkrankungen hast, wird dieser Gesundheitszustand später für deine private Krankenversicherung herangezogen. Das spart dir dann jede Menge Geld.

Die Anwartschaft bei uns kostet dich gerade 1€ im Monat.

Selbst wenn dein späterer Beitrag bei der privaten Krankenkasse wegen einem kleinen Unfall oder einer Vorerkrankung auch nur 1 € im Monat mehr kostet, sparst du dir auf deine Lebenszeit gerechnet jede Menge.

Und leider sind die sogenannten „Aufschläge“ beziehungsweise „Risikozuschläge“ wegen Vorerkrankungen deutlich teurer als nur 1€.

Und das Beste daran: wir schenken dir die ersten Monate - sprich einfach unsere Berater:innen darauf an!

Die Anwartschaft friert deinen Gesundheitszustand für die private Krankenversicherung (PKV) ein. Solltest du bis dahin keinerlei Erkrankungen oder Unfälle haben, die du sonst zum Start einer Versicherung hättest angeben müssen, hast du im schlimmsten Fall 12€ im Jahr zu viel ausgegeben.

Leider ist es deutlich wahrscheinlicher, dass du in der Zeit deines Studiums doch einmal krank wirst (eine bestehende Krankheit sich verschlimmert), oder du einen Unfall hast. Das wiederum bedeutet in vielen Fällen, dass dein Beitrag in der PKV sich erhöht - meistens deutlich mehr als 12€ im Jahr und auch solange, wie du eine Krankenversicherung hast.

Du sicherst dir also lebenslang günstigere Konditionen in der PKV und gibst dafür monatlich weniger aus, als beispielsweise für eine Kugel Eis.

Das kommt etwas darauf an, bei welcher privaten Krankenversicherung (PKV) du über deine Eltern versichert bist.

Denn die Anwartschaft kannst du nur dann abschließen, wenn du noch nicht bei dieser PKV versichert bist.

Bist du (über deine Eltern) bereits bei der PKV, bei der du auch später selbst im Referendariat versichert sein willst, dann kannst du mit dem Start deines Refs dort normalerweise immer auch in einen entsprechenden Ref-Tarif wechseln (der deinem aktuellen Versicherungsschutz entspricht). Dafür brauchst du keine Anwartschaft.

Willst du die PKV wechseln, dann kannst (und solltest) du frühzeitig bei dieser die Anwartschaft abschließen.

Du willst es genauer wissen? Frag unsere Expert:innen.

Fragen zur Beratung und zum Antrag

Sobald du als Lehramtsstudent:in an einer Universität oder FH eingeschrieben bist.

Und: je jünger du bist, umso gesünder bist du in der Regel auch. Also umso geringer die Wahrscheinlichkeit, dass du einen erhöhten Beitrag bei der privaten Krankenversicherung (PKV) zahlen musst. Mit der Anwartschaft sicherst du dir die besten Konditionen für deine PKV ab dem Referendariat.

Rechne es selber aus. Lebenslänglich jeden Monat erhöhte Beiträge bei der Krankenkasse, oder bis zum Studiumsende deinen heutigen Gesundheitszustand für 1€ im Monat einfrieren und sichern.

Theoretisch sofort, also immer zum Beginn eines Monats.

Da du mit der Anwartschaft eine Option auf deine spätere private Krankenversicherung erhältst, musst du aber auch alle Fragen so beantworten, als ob du diese gerade beantragst. Und leider sind diese oft nicht so formuliert, dass man sie gut und einfach verstehen kann (Stichwort: Versicherungsdeutsch).

Daher ist es am einfachsten, wenn du dir einen Online-Termin bei unseren Expert:innen buchst. Diese gehen den Antrag gemeinsam mit dir durch und können alle Fragen beantworten, die dir währenddessen noch kommen. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.

Geh davon aus, dass du ca. 45 Minuten für die Beratung und das Ausfüllen des Antrags brauchst - je nachdem wie viele Fragen du hast.

Danach wird der Antrag von der Versicherung geprüft und wenn keine Fragen mehr offen sind, wird dir die Versicherungspolice (deine Bestätigung des Vertrages) zugeschickt.

Bist du fit in Versicherungsfragen, lässt du dir von unseren Expert:innen den Antrag als pdf-Datei zuschicken, füllst ihn aus, druckst und unterschreibst ihn und schickst ihn dann wieder zurück.

Kennst du dich mit Versicherungen / der Anwartschaft nicht (so gut) aus, machst du dir am einfachsten einen Termin mit einer/m unserer Expert:innen.

Sie gehen dann in einer Onlineberatung den Antrag gemeinsam mit dir durch, beantworten alle deine Fragen und füllen den Antrag mit dir aus.

Entweder bist du dir dann schon sicher und unterschreibst direkt digital, oder du bekommst den Antrag per E-Mail zugeschickt um alles nochmal in aller Ruhe zu lesen.

Je nachdem, ob du dann noch Fragen hast, machst du dir noch einen weiteren Termin mit den Expert:innen aus, oder du schickst den unterschriebenen Antrag wieder zurück.

Sobald der unterschriebene Antrag bei unseren Expert:innen ist, wird er an die Versicherung weitergeleitet, in der Regel innerhalb von 24 Stunden geprüft und die Dokumente (Police) dann an dich versendet.

Wichtig für dich: der Termin ist für dich immer kostenlos und unverbindlich. Du entscheidest, ob und wann du den Antrag unterschreiben möchtest.

Der Antrag und die Fragen zu deiner Gesundheit können kompliziert oder für dich unverständlich formuliert sein. Damit du alles verstehst, beraten dich unsere Expert:innen gerne in einem persönlichen Onlinegespräch.

Gemeinsam füllt ihr alles aus und du kannst alle Fragen stellen, falls dir noch etwas unklar ist.

Nein. Die Beratung durch unser Expert:innen-Team ist und bleibt für dich kostenfrei und unverbindlich.

Ob du die Anwartschaft nach dem Gespräch abschließt oder nicht, macht keinen Unterschied.

Wir und unsere Expert:innen freuen uns, wenn wir dir bei deinen Fragen helfen können. Denn wir möchten dir als Partner auf deinem Weg als Lehrkraft zur Seite stehen.

Du entscheidest, ob du mit uns zufrieden bist und mit uns zusammenarbeiten möchtest.

Nein. Die Anwartschaft ist nur das sprichwörtliche Handtuch, mit dem du dir deinen Platz in der privaten Krankenversicherung (PKV) sicherst (und dafür deinen aktuellen Gesundheitszustand einfrierst).

Erst wenn du mit Beginn deines Refs als Beamt:in auf Widerruf eingestellt wirst, hast du einen Beihilfeanspruch. Dann aktivierst du deine Anwartschaft / taust deine Gesundheit wieder auf und wandelst die Anwartschaft in eine vollwertige PKV um. Genau genommen in eine beihilfekonforme Krankenversicherung.

Erst ab diesem Zeitpunkt bist du privat krankenversichert und kannst alle Leistungen der PKV in Anspruch nehmen.

Ja. Die Anwartschaft kostet wirklich nur einen Euro im Monat.

Und das Beste daran: wir schenken dir die ersten Monate - sprich einfach unsere Berater:innen darauf an!

Zunächst einmal musst du Lehramtsstudierende:r in Deutschland sein. Das ist die erste Voraussetzung für die Anwartschaft bei uns.

Es kann vorkommen, dass du durch die Gesundheitsprüfung der privaten Krankenversicherung (PKV) „durchfällst“, da du beispielsweise zu starke Vorerkrankungen hast / gerade akut erkrankt bist.

Bist du gerade akut erkrankt (z.B. Knochenbruch wegen Unfall), dann macht es wahrscheinlich keinen Sinn, deine Gesundheit einzufrieren, sondern lieber zu warten, bis diese ausgeheilt ist (warum etwas einfrieren, was gerade „zu schlecht“ ist?).

Wenn du dir unsicher bist: Frag unsere Expert:innen. Sie können dir sagen, ob eine Anwartschaft gerade möglich ist / Sinn macht. Oder dir auch einen ersten Eindruck geben, wie hoch dein künftiger PKV-Beitrag / ein möglicher Risikozuschlag werden könnte.

Und keine Sorge, falls du keine Anwartschaft abschließen kannst. Das heißt nicht, dass du keine PKV bekommst, sondern nur, dass du keine Anwartschaft haben kannst. Mit der Verbeamtung hast du später nämlich mit der sogenannten „Öffnungsaktion“ immer die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln.

Schau auch bei den Fragen weiter unten zu Vorerkrankungen und Gesundheitsfragen , wenn du dir unsicher bist.

Wenn du die Anwartschaft vor deinem Unfall / vor der Diagnose abgeschlossen hast, sind diese Erkrankungen (ihre Folgen) für deinen Beitrag bei der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht wichtig.
Denn du hast ja deine Gesundheit mit der Anwartschaft „eingefroren“.

Hast du keine Anwartschaft, musst du diese Erkrankung bei der Beantragung der Anwartschaft/PKV angeben – was sich dann negativ auf die Beurteilung deines Gesundheitszustands und auch auf die Höhe deiner Beiträge auswirkt.

Daher ist es wichtig, die Anwartschaft so früh wie möglich abzuschließen. Denn mit jedem Jahr steigt natürlich auch dein Risiko zu erkranken oder einen Unfall zu haben.

Bedenke bitte, dass die Anwartschaft nur für deine private Krankenversicherung und nicht für den Amtsarzt zählt.
Für deine Gesundheitsprüfung zur Verbeamtung wird auch der Amtsarzt dir wegen Erkrankungen Fragen stellen. Wenn du da Fragen hast, oder Tipps brauchst, schau dir unsere Artikel zum Amtsarzt an.

Fragen zu Gesundheitsfragen im Antrag und Vorerkrankungen

Willst du eine Anwartschaft abschließen, musst du die Selbstauskunft des Versicherers ausfüllen. Je nach Versicherer werden sich diese etwas unterscheiden. In der Regel beantwortest du aber ähnliche Fragen rund um deinem Gesundheitszustand der letzten 3-5 Jahre.

Beispielsweise, ob du in den letzten 3 Jahren ambulant, oder in den letzten 5 Jahren stationär behandelt wurdest, oder ob du chronische Erkrankungen hast.

Nach der Auswertung der Gesundheitsfragen / der Prüfung deines Antrags, erfährst du, zu welchen Konditionen du deine private Krankenversicherung abschließen kannst.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen alle einkommensabhängig ihren prozentualen Beitrag.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist das anders: Hier ist dein Beitrag abhängig von deinem Gesundheitszustand zum Vertragsbeginn und deinem Alter.

Genau deshalb musst du dem Versicherer verschiedene Fragen zu Erkrankungen beantworten, damit dir dein individueller Beitrag errechnet werden kann.

Das klingt für die, die schon Erkrankungen haben total unfair, wenn sie dann mehr zahlen müssen. Ist es aber nicht zwingend: Im Vergleich zur GKV haben alle in der PKV nämlich bessere Leistungen und als Refi oder Lehrkraft zahlst du dank der Beihilfe selbst mit der ein oder anderen Vorerkrankung weniger als in der GKV.

Nein. Die Krankenversicherung will zwar wissen, wie es dir gesundheitlich geht, aber dafür musst du nur einen Fragebogen (die sogenannte Selbstauskunft) ausfüllen.

Eine Untersuchung durch einen Arzt ist für den Abschluss der Anwartschaft nicht notwendig.

Jein. Du musst zwar nicht jeden Schnupfen oder jede Vorsorgeuntersuchung angeben. Aber die Fragen solltest du sehr detailliert, offen und ehrlich beantworten. Verschweigst du eine Erkrankung, kann das schnell nach hinten losgehen.

Denn wenn durch eine Prüfung oder Untersuchung auffällt, dass du eine Erkrankung verschwiegen hast, kann dich die Versicherung im schlimmsten Fall rauswerfen.

Wenn du dir unsicher bist, kannst du unsere Expert:innen auch im Gespräch fragen, ob du diese eine Erkrankung oder Untersuchung angeben musst.

Deswegen empfehlen wir dir eigentlich immer, den Antrag in einer Online-Beratung mit unseren Expert:innen durchzugehen.

Du warst schon einmal ernsthaft erkrankt, oder bist es gerade und hast Sorgen, dass du die Anwartschaft nicht abschließen kannst?

Du kannst deine Fragen und deine ganz persönliche Situation vertraulich mit unseren Expert:innen durchsprechen. Sie können dir dann anhand ihrer Erfahrung schon einen Eindruck geben, ob du wahrscheinlich eine Anwartschaft abschließen kannst / später in der privaten Krankenversicherung (PKV) einen höheren Beitrag zahlen musst.

Du kannst auch den Antrag einfach einreichen und dann schauen, welche Konditionen dir vorgeschlagen werden. Dann weißt du genau, wie deine Chancen für die Anwartschaft und die spätere PKV für Lehrkräfte aussehen.

Wenn möglich, kannst du die Anwartschaft mit allen Vorteilen dann abschließen. Wenn nicht, weißt du welche Mehrkosten bei der PKV später auf dich zukommen. Oder deine Erkrankung ist bis dahin „ausgestanden“.

Ganz knapp: Nein!

Die Anwartschaft friert deine aktuelle Gesundheit ein.
Passiert dann etwas, hat das keine Auswirkung und du musst es der Krankenkasse auch nicht mitteilen.

Noch besser: hattest du vor der Anwartschaft eine Erkrankung, die mittlerweile ausgestanden ist, kannst du das mit dem Start deines Refs neu bewerten lassen – d.h. der „Eintrag“ wird dann rausgenommen.

Hast du eine Anwartschaft, kann es sich also nur zum positiven verändern, aber nie schlechter werden.

Auch hier ein kurzes knappes „Nein“!

Die Gesundheitsfragen für die Anwartschaft/deine private Krankenversicherung sind vielleicht ähnlich zu denen, die du für den Amtsarzt beantworten musst, aber er hat keinerlei Einsicht in deine Antworten auf die Gesundheitsfragen der Krankenversicherung - und andersherum hat auch die Krankenversicherung keine Einsicht in deine Amtsarztuntersuchung.

Was der Amtsarzt einsehen könnte (nur mit deiner Erlaubnis) sind eventuell deine Gesundheitsdaten (ärztliche Unterlagen) um Einsicht in deine Vorerkrankungen zu erhalten oder zu überprüfen, ob deine Aussagen wahrheitsgemäß waren.

Fragen zum „Einlösen“ der Anwartschaft zum Ref-Start

Wenn du die Zusage für dein Ref hast, meldest du dich einfach bei unseren Expert:innen und ihr schaut, welche Leistungen du genau in deiner privaten Krankenversicherung (PKV) haben möchtest.

Denn es gibt auch für Lehrer:innen verschiedene Tarifoptionen in der PKV.
Egal, für welche Ausprägung du dich entscheidest: im Ref zahlst du erstmal weniger. Denn der PKV-Tarif für Referendar:innen ist günstiger als der spätere „normale“ Beamten-Tarif, wenn du als Beamt:in auf Probe deine Planstelle antrittst.

Wichtig zu wissen: Du hast nach deiner Verbeamtung auf Widerruf (dem Ref-Beginn) 6 Monate Zeit deine Anwartschaft zu aktivieren.

Am Besten machst du dir direkt einen Termin mit unseren Expert:innen aus, sobald du deine Ref-Zusage bekommst.

Nein. Wenn du dein Referendariat startest und deine Anwartschaft in eine vollwertige private Krankenversicherung umgewandelt wird, werden deine Gesundheitsfragen von der Anwartschaft genutzt.

Ein weiterer Vorteil der Anwartschaft: Unfälle oder Erkrankungen, die du seitdem hattest, musst du nicht angeben.

Hattest du bei der Beantragung deiner Anwartschaft eine akute Erkrankung oder einen Unfall, dessen Folgen du angegeben hast, aber jetzt ist alles ausgestanden / verheilt, solltest du dies beim Ref-Start nochmal ansprechen.

Die Anwartschaft schützt dich davor, dass eine neue Erkrankung zu einem höheren Tarif führen kann. Hat sich deine Gesundheit aber seitdem verbessert, wird es günstiger: Mit der Anwartschaft kann es sich nur zum Positiven verändern.

Hattest du vor der Anwartschaft eine Erkrankung, die mittlerweile ausgestanden ist, kannst du das mit dem Start deines Refs neu bewerten lassen – d.h. der „Eintrag“ wird dann rausgenommen und es wird günstiger für dich.

Hast du die Anwartschaft, kann es sich also nur zum positiven verändern, aber nie schlechter werden.

Das macht für deine Anwartschaft oder spätere PKV nichts!

Die Anwartschaft friert deine aktuelle Gesundheit ein.
Passiert dann etwas, hat das keine Auswirkung und du musst es der Krankenkasse auch nicht mitteilen.

Noch besser: hattest du vor der Anwartschaft eine Erkrankung, die mittlerweile ausgestanden ist, kannst du das mit dem Start deines Refs neu bewerten lassen – d.h. der „Eintrag“ wird dann rausgenommen.

Hast du die Anwartschaft, kann es sich also nur zum positiven verändern, aber nie schlechter werden.

Nein, die Anwartschaft gilt nur für genau die eine private Krankenversicherung, bei der du sie abschließt.

Möchtest du dir die Option offenhalten, bei welchem Versicherer du später deine Gesundheit absichern möchtest, müsstest du dort jeweils eine Anwartschaft abschließen.

Die Anwartschaft ist eine günstige und unverbindliche Option für eine spätere private Krankenversicherung.

Überlegst du es dir anders (beispielsweise, weil du doch zu einem anderen Versicherer willst, du doch nicht Lehrkraft wirst, oder in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchtest), kannst du die Anwartschaft entweder kündigen, oder zum Zeitpunkt deiner Einstellung als Beamt:in diese Option einfach verfallen lassen.

Wichtig ist, dass du dich so früh wie möglich bei unseren Expert:innen meldest.

Das kommt darauf an.

Solltest du dein Studium abbrechen / nicht mehr Lehrkraft werden wollen, melde dich einfach so schnell wie möglich bei unseren Expert:innen, um deine Anwartschaft zu kündigen.

Die Anwartschaft ist nur für deinen Ref-Eintritt in die private Krankenversicherung. Solltest du nach dem Ref keine Planstelle erhalten und erstmal als angestellte Lehrkraft tätig sein, gibt es die Möglichkeit eine „Übergangs-Anwartschaft“ abzuschließen. Damit sicherst du dir deine bisherigen Konditionen in der PKV, für deinen späteren Wiedereinstieg (also für den Zeitpunkt, an dem du doch/wieder als verbeamtete Lehrkraft arbeitest).

Klär es auf jeden Fall mit unseren Expert:innen ab.
Sie schauen sich deine Situation mit dir gemeinsam an und können dir dann, die für dich beste Lösung ausarbeiten]

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Dann schreib uns gerne an meinlehramt@vkb.de oder nutze unser Kontaktformular:

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