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Dein Referendariat absolvierst du in den meisten Bundesländern als Beamt:in auf Widerruf. Danach wirst du dann als Beamt:in auf Probe (oder im Angestelltenverhältnis) übernommen. Nach deiner Probezeit erfolgt dann die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Je nach Bundesland steht vor und/oder nach deinem Referendariat die amtsärztliche Untersuchung an, die deinen Gesundheitszustand überprüft. Damit will dein Dienstherr sichergehen, dass du die gesundheitliche Eignung hast, deinen Lehrerberuf bis zur Pensionierung auszuüben und nicht dienstunfähig wirst.
Rund um die Amtsarztuntersuchung ranken sich teilweise viele Mythen. Die sehr unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer und die je nach Amtsärzt:in individuellen Untersuchungsinhalte tragen ein Übriges zur Verunsicherung bei.
Wir wollen dir Tipps & Tricks für die Vorbereitung geben, mit einigen Mythen aufräumen und deine wichtigsten Fragen beantworten.
Wir freuen uns immer über dein Feedback, Wünsche oder Fragen.
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Lehramt
- eine Initiative der Versicherungskammer Bayern