Dein Weg zur Lehrkraft und zum perfekten Schutz deiner Gesundheit

gif eule
Frau
Mit Beendigung deines Studiums wirst du exmatrikuliert und musst auch deinen Krankenversicherungsschutz anpassen. Die studentische Krankenversicherung endet, auch hast du nach Abschluss deines Studiums keinen Anspruch mehr, bei deinen Eltern familienversichert zu sein. Du solltest spätestens jetzt Kontakt zu einem Versicherungsexperten aufnehmen damit du ab Beginn des Referendariats bestens abgesichert bist.
Vor dem Ref noch andere Pläne? Antworten rund um den Versicherungsschutz nach deinem Studium – Hier geht’s zu den Versicherungs-FAQs
Mit dem Start ins Referendariat schlägst du ein neues Kapitel auf. Nicht nur dein Tagesablauf ändert sich, sondern mit der Ernennung zur „Beamt:in auf Widerruf“ auch dein Versicherungs-Bedarf.
Du erhältst ab nun an die Beihilfe von deinem Dienstherren und hast in Kombination mit der privaten Krankenversicherung den perfekten Versicherungsschutz.
Erhältst du nach Abschluss deines Referendariats direkt deine gewünschte Planstelle, ist auch für deinen Krankenversicherungsschutz weiterhin gesorgt. Dein bestehender Vertrag wird automatisch in den Grundtarif der privaten Krankenversicherung überführt.
Als angestellter Lehrer musst du dich vorerst wieder gesetzlich pflichtversichern oder kannst freiwillig in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Herzlichen Glückwunsch, du hast dein großes Ziel erreicht - deine private Krankenversicherung bleibt wie gehabt bestehen, du brauchst nichts zu unternehmen.
Da noch viele weitere Kapitel vor dir liegen, solltest du spätestens jetzt auch weitere nützliche Versicherungen wie die Dienstunfähigkeit und Amtshaftpflicht mit deinem Versicherungsexperten besprechen.

Möchtest du uns persönlich sprechen?

Gerne nehmen wir uns Zeit für deine individuellen Fragen. Unsere Expert:innen unterstützen dich unverbindlich, vertraulich und kostenfrei.

Offene Fragen?

MeinLehramt schafft Klarheit bei Fragen rund um Versicherung und Beihilfe.

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Als angestellter Lehrer musst du dich vorerst wieder gesetzlich pflichtversichern oder kannst freiwillig in der privaten Krankenversicherung bleiben.
Herzlichen Glückwunsch, du hast dein großes Ziel erreicht - deine private Krankenversicherung bleibt wie gehabt bestehen, du brauchst nichts zu unternehmen.
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